Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bergneustadt

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Der Oberbergische Kreis hat mit der Stadt Bergneustadt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gem. § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW geschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 08.08.2005 gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW aufsichtsbehördlich genehmigt und die Genehmigung am 22.08.2005 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln veröffentlicht. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist seit dem 23.08.2005 in Kraft.
 
Gummersbach, 25.08.2005
gez. Hagen Jobi
-Landrat-

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